Nach Verordnung (EU) 2024/573 müssen Unternehmen, die nicht hermetisch geschlossene Einrichtungen verkaufen, die mit den in vorgenannter Verordnung aufgeführten fluorierten Treibhausgasen befüllt sind, schriftliche Aufzeichnungen über die verkauften Einrichtungen und die zertifizierten Unternehmen führen, die die Installation durchführen werden.